Die Erfassung des Spitex-Bedarfs erfolgt mittels einer Bedarfsklärung. Der effektive Bedarf der Unterstützung und entsprechende Massnahmen wird zusammen mit den Klientinnen und Klienten geplant und bei Bedarf angepasst. Die Spitex kennt die Vielfalt der Betreuungsmöglichkeiten. Im Gespräch mit Klientinnen und Klienten und evtl. Angehörigen klärt sie die gegenseitigen Erwartungen und leistet Beratung in Gesundheitspflege und Selbsthilfe.
Gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung beinhaltet die Abklärung und Beratung:
Abklärung des Pflegebedarfes und des Umfeldes der Klientinnen und Klienten sowie die Planung der notwendigen Massnahmen zusammen mit Arzt / Ärztin.
Beratung der Klientinnen und Klienten sowie gegebenenfalls der nicht beruflich an der Krankenpflege Mitwirkenden bei der Durchführung der Krankenpflege, insbesondere bei der Einnahme von Medikamenten oder bei Gebrauch medizinischer Geräte und Vornahme der notwendigen Kontrollen.