Mitarbeitende mit der Grundausbildung in der Pflege verrichten die Grundpflege bei Klientinnen und Klienten, welche diese Tätigkeiten nicht mehr selber ausführen können. Gemäss der Liste der Krankenkassen-Leistungsverordnung sind dies:
- Beine einbinden
- Kompressionsstrümpfe anziehen
- Betten (pflegebedürftiger Klientinnen und Klienten)
- Lagern
- Bewegungsübungen und Gehtraining
- Mobilisieren
- Dekubitusprophylaxe
- Hautpflege (z.B. Massnahmen zur Verhütung und Behebung von behandlungsbedingten Schädigungen der Haut)
- Hilfe bei der Körperpflege (Teil- und Ganzwäsche, Duschen, Baden, Nagel- und Haarpflege)
- Mundpflege (z.B. Zähne und Zahnprothese reinigen)
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Essen und Trinken eingeben